SEPA II - Umstellung EC-Terminals

SEPA II


Ab dem 01.02.2016 kann das bisherige ELV-Verfahren am EC-Gerät (bezahlen mit Unterschrift) nicht mehr durchgeführt werden.

Es wird abgelöst durch das SEPA-Verfahren.

Für den Endkunden ändert sich wenig - er kann weiterhin mit seiner Unterschrift bezahlen.

 

Im technischen Ablauf ändert aber einiges

 

 

 


Für die Umstellung auf SEPA sind folgende Änderungen nötig:

  • Alle Terminals, die ELV/OLV nutzen, müssen künftig SEPA – fähig sein. Sollte dies bei älteren Modellen durch ein Software-Update nicht möglich sein, ist es erforderlich, die Terminals durch eine neue Terminalgeneration auszutauschen

  • Für die künftige Einreichung von Umsätzen aus Kartenzahlungen (electronic cash und OLV/ELV) ist mit der Einführung von SEPA ein zusätzliches Merkmal zur Identifikation notwendig: die sogenannte Gläubiger-ID (Gläubiger- Identifikationsnummer). Diese ist ein gesetzlich verpflichtendes Merkmal zur eindeutigen Kennzeichnung des Gläubigers einer Lastschrift. 

    In Deutschland kann der Kunde seine Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank über das Internet beantragen (www.glaeubiger-id.bundesbank.de).


  • Der Lastschrift-Text auf der Rückseite des EC-Beleges muss den neuen Bestimmungen entsprechen.
     

 

Seitens der Terminalhersteller ist geplant, das Update der Terminalsoftware zusammen mit der Erweiterung auf TA 7.1 bereitzustellen.
Neue Terminals werden nach unseren Information bereits seit dem 30.06.2015 mit TA 7.1 ausgeliefert.

 

Durch die SEPA-Umstellung ergibt sich auch eine Änderung im Offline-Notbetrieb:

Bei einer Offline-Transaktion kann die IBAN auf dem Beleg nicht ausgegeben werden.
Durch die fehlende Angabe der IBAN auf dem Lastschriftbeleg ist das SEPA-Lastschriftmandat unvollständig!
Daher verlängert sich die Rückgabefrist auf 13 Monate, bei gültigen Mandaten beträgt die Frist 8 Wochen (wie bisher) ab Belastung.


Sprechen Sie mit Ihrem EC-Betreiber und klären dort die notwendigen Maßnahmen.