Verpackungsgesetz

Ab 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz und löst die derzeit geltende Verpackungsverordnung ab.

Ein wichtiges Ziel der Verordnung ist, dass die Recyclingquoten steigen. Hersteller sollten ab diesem Zeitpunkt, die von ihnen in den Umlauf gebrachten Verpackungen stärker an ökologischen Aspekten auszurichten – umso umweltfreundlicher Verpackungen sind, desto günstiger soll die Entsorgung sein.

Das Verpackungsgesetz soll mit dem Verpackungsregister mehr Transparenz und Fairness in die wettbewerbliche Verpackungsentsorgung legen.

Mit der im Gesetz auch verankerten Erhöhung der Recyclingquoten soll ein Anreiz geschaffen werden, mehr Verpackungen auf den Markt zu bringen, die sich recyceln lassen.

Die Recycling-Quote für Kunststoffverpackungen bis zum Jahr 2022 soll beispielsweise von heute 36% auf 63% steigen. Bei Metallen, Papier und Glas sollen es 90% werden.

Anlass für diese Änderungen sind die seit Jahren rückläufigen Mehrwegquoten, die den Zielen der Verpackungsverordnung zuwiderlaufen, sowie Studien, wonach Mehrweg und Einweg nicht immer deutlich zu unterscheiden sei und der Verbraucher „Pfandflaschen“ als generell vorteilhaft empfindet.

Der Verbraucher bekommt mehr Transparenz am Regal, um zwischen Einweg mit Pfand und Mehrweg unterscheiden zu können.

BIO.WIN und BioTrade sind für diese Vorgaben vorbereitet, die Regaletiketten wurden entsprechend aktualisiert um der Kennzeichnungspflicht am Regal nachzukommen.

Für BIO.WIN benötigen Sie hierfür die Version 2010.6.1 R003, für BioTrade die Version 1.36

Als BIO.WIN Anwender können Sie die neue Version per Online-Update laden, BioTrade-Anwender erhalten die neue Version automatisch installiert.