Kassensicherungsverordnung

Die Kassensicherungsverordnung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Es gibt eine Übergangsregelung für die Umsetzung bis spätestens 30.09.2020.


Ab dem 01.01.2020 muss allerdings jede Kasse zwingend einen Bon ausgeben.
Für den Kunden gibt es keine Mitnahmepflicht für den Kassenbeleg.


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