Ablauf der Steuererleichterung

Seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nur 7 statt 19 Prozent –

ausgenommen sind Getränke.


Die Umsatzsteuersenkung ist jedoch bis Ende 2023 befristet, ab 2024 werden wieder 19 Prozent fällig.


Hieraus ergeben sich notwendige Anpassungen in Ihrem Artikelstamm, wenn Sie ein Bistro im Markt betreiben und

dort Speisen zum sofortigen Verzehr anbieten.


In den Dokumenten zu BioTrade und BIO.WIN finden Sie jeweils eine Anleitung zur Anpassung der Artikel.


Dokument für BioTrade


Anpassung für BIO.WIN


Informationen zum Außer-Haus Verkauf mit BIO.CASH finden Sie hier.