Eichanmeldung 2026
Hinweis zur anstehenden Nacheichung von Waagen
Prüfen Sie rechtzeitig vor Jahresende, ob in Ihrem Markt Waagen zur Nacheichung beim zuständigen Eichamt angemeldet werden müssen.
Ob eine Waage zur Nacheichung ansteht, können Sie auf zwei Arten feststellen:
Möglichkeit 1: Prüfung anhand des Eichaufklebers
Wurde die Waage bereits von der zuständigen Eichbehörde geprüft, befindet sich auf dem Gerät ein amtlicher Eichaufkleber.
Auf dem Aufkleber ist in der Regel das Kürzel des Bundeslandes bzw. der zuständigen Eichbehörde vermerkt.
Variante A: Aufkleber mit „Geeicht bis“
Ältere Eichaufkleber enthalten das Ende der Eichfrist.
Beispiel:
Geeicht bis 2026
Ist auf dem Aufkleber das Jahr 2026 oder ein früheres Jahr angegeben, muss die Waage zur Nacheichung angemeldet werden.
Variante B: Aufkleber mit Jahreszahl der Eichung
Neuere Eichaufkleber enthalten häufig nur die Jahreszahl, in der die Eichfrist begonnen hat.
Beispiel:
24
Ist auf dem Aufkleber die Zahl 24 oder eine kleinere Jahreszahl angegeben, muss die Waage zur Nacheichung angemeldet werden.
Beschädigte Eichaufkleber
Ist der Eichaufkleber beschädigt, unleserlich oder fehlt er, muss die Waage ebenfalls zur Überprüfung beim Eichamt angemeldet werden.
Möglichkeit 2: Prüfung anhand des Typenschilds
Fabrikneue Waagen verfügen zunächst über eine Konformitätsbewertung des Herstellers. Während dieser Zeit befindet sich noch kein Eichaufkleber der Landes-Eichbehörde auf dem Gerät.
Der Beginn dieser Frist ist anhand der CE-Kennzeichnung auf dem Typenschild erkennbar.
Neben dem CE-Zeichen befindet sich eine zweistellige Jahreszahl, beispielsweise:
CE 24
Die Jahreszahl kennzeichnet das Jahr des Inverkehrbringens und damit den Beginn der Eichfrist.
Beispiel:
- CE 24
- Beginn der Eichfrist: 2024
- Ende der Frist: 2026
Diese Waage muss daher spätestens Ende 2026 zur Nacheichung angemeldet werden.
Beispiele
| Kennzeichnung | Anmeldung zur Nacheichung |
|---|---|
| CE 22 | Ende 2024 |
| CE 23 | Ende 2025 |
| CE 24 | Ende 2026 |
| CE 25 | Ende 2027 |
| CE 26 | Ende 2028 |
Das Typenschild befindet sich:
- bei Checkout-Waagen unter der Lastplatte
- bei Thekenwaagen auf der Rückseite des Gerätes
Bis wann muss die Anmeldung erfolgen?
Der Antrag auf Nacheichung muss mindestens 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist bei der zuständigen Eichbehörde eingehen.
Für das Jahr 2026 bedeutet dies:
Anmeldung spätestens bis zum 22.10.2026
Kontakt zu den Eichbehörden
Sollten Ihnen die Kontaktdaten Ihrer zuständigen Eichbehörde nicht bekannt sein, finden Sie diese unter:
Dort finden Sie die Internetauftritte und Kontaktdaten der einzelnen Landes-Eichbehörden.
In den meisten Bundesländern kann die Anmeldung zur Nacheichung auch online über das Portal DEMOL (Digitaler Eichantrag Melden Online) durchgeführt werden.