Mehrwertsteuersenkung zum 01.07.2020

Lösungen zur Mehrwertsteuersenkung im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes

Überraschend wurde von der Bundesregierung ein Konjunkturprogramm vorgestellt, das eine temporäre Absenkung der MwSt. (19% auf 16% und 7% auf 5%) enthält. Im Folgenden zeigen wir Ihnen eine Lösung und Handlungsempfehlung, wie dies pragmatisch in Ihrem Markt umgesetzt werden kann.

 

 

 

Lösungsvorschlag:

 

- Die MwSt. Senkung wird in voller Höhe dem Kunden weitergegeben.

- An der Kasse werden die Bon-Positionen als Sofortrabatt reduziert.

- Der Gesamtrabatt durch die Senkung wird am Kassenbon ausgewiesen.

- Neukalkulation und Etikettentausch sind nicht notwendig.

- Rechnerisch ergibt sich somit ein Rabatt von: 1,87% (1,05/1,07) u. 2,52% (1,16/1,19)

- Über A1 und A4 Plakate sowie Kassenaufkleber wird das Verfahren erklärt.

- Ebenso wird auf allen Handzetteln bis einschließlich KW 51/52 darauf hingewiesen.

  Die Preise im Handzettel werden ebenfalls erst an der Kasse rabattiert.

- Die Plakate können Sie ab Ende KW25 im Onlineshop (dennit) herunterladen.

  Handzettelkunden erhalten die Hinweisplakate A1 und A4 mit den Angebotsplakaten zur Aktion 27/28.

 

Für die Realisierung dieses Lösungsvorschlags ist es notwendig BIO.CASH auf die Version 2.0.26 zu aktualisieren. Diese Aktualisierung können Sie mittels Online-Update selbst durchführen.

Alle notwendigen Informationen zum Update finden Sie hier und auch im Support-Bereich.


Mit dem Update auf die BIO.CASH Version 2.0.26 sind die o.g. Parameter voreingestellt.

Falls Sie unserem Lösungsvorschlag folgen, müssen in BIO.CASH keine weiteren Einstellungen getroffen werden.

 

Mehrwertsteuer-Umstellung in der Warenwirschaft:

 

In BIO.WIN ist es notwendig die Mehrwertsteuer-Einstellungen zu pflegen. Hierzu haben wir für Sie eine Anleitung im Support-Bereich erstellt.

 

Für die deutschen Anwender von BioTrade erfolgt die Anpassung der MwSt. automatisch.

 

Verkauf auf Rechnung

 

Beim Verkauf auf Rechnung sollten Sie darauf achten, dass es keine Vermischung von Verkäufen bis zum 30.06.2020 mit Verkäufen ab dem 01.07.2020 geben sollte.

 

Rechnen Sie in einem Beleg alle Lieferungen bis zum 30.06.2020 ab.