Meldepflicht für Kassen
Ab dem 01.01.2025 tritt die gesetzliche Meldepflicht für Kassensysteme in Kraft.
- ab dem 01.01.2025 steht das gesetzliche Meldewesen zur Verfügung
- alle ab dem 01.07.2025 neu angeschafften Kassen müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden
- alle vor dem 01.07.2025 angeschafften Kassen müssen bis spätestens 31.07.2025 gemeldet werden
- Die Kassen können nicht über ein Formular gemeldet werden, die Meldung muss digital erfolgen.
Hierfür steht das Programm "Mein Elster" zur Verfügung.
- Wenn eine Betriebsstätte gemeldet wurde, dann müssen alle Änderungen zeitnah übermittelt werden.
Für Sie als Biomarkt bedeutet das:
Mit BIO.CASH 2.0.32 können Sie eine XML-Datei für die Anmeldung mit ELSTER erstellen.
Die hierfür notwendigen Angaben erfassen Sie vorab in BIO.CASH.
Mit dieser Datei können Sie die Anmeldung selbst in ELSTER vornehmen. Alternativ können Sie diese Datei
an Ihr Steuerbüro übermitteln.
Eine einfachere Art der Anmeldung ist bereits mit BIO.CASH 2.0.31 möglich.
Die hierzu notwendigen Informationen können Sie in der Filialverwaltung mit einem Klick auf den Button
"Daten für Kassenanmeldung" ermitteln.
Wir empfehlen weiterhin die Cloud-TSE als robuste, wartungsarme und pflegeleichte TSE. Infos hierzu finden Sie hier.
Rechtliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlöage für die Meldepflicht ergibt sich aus §146a der Abgabenordnung sowie der KassenSicherungsVerordnung.
Diese KassenSichV stellt die Anforderung für TSE, Belegausgabepflicht und Meldung der Kasse beim Finanzamt.
Wer muss seine Kassen anmelden?
Alle Kassensysteme in Einzelhandel und Gastronomie müssen angemeldet werden
Die Verantwortung trägt der Unternehmer bzw. Steuerpflichtige. Ein Dienstleister kann unterstützend tätig sein.
Beratung
BIO.CASH wird die technische Übermittlung der Anmeldung vornehmen. Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.