Nacheichung von Waagen

Nacheichung von Waagen

Die Fristen zur Anmeldung von Waagen zur Nacheichung wurden ab dem 01.01.2015 neu geregelt.

Wörtlich heisst es hier:

Das MessEG verpflichtet die Verwender von Messgeräten, die Eichung rechtzeitig zu beantragen. Erfolgt der Antrag auf Eichung mindestens 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist, wird das Messgerät einem geeichten Messgerät dann gleichgestellt, wenn es dem zuständigen Eichamt nicht mehr möglich ist, die Eichung bis zum Ablauf der Eichfrist durchzuführen. Das Messgerät darf dann bis zur Eichung weiter verwendet werden
 

Sollten Waagen zur Eichung anstehen so sind diese bis spätestens 22.10.2015 beim zuständigen Eichamt anzumelden.

So erkennen Sie ob eine Waage zu Nacheichung ansteht:

Möglichkeit 1:

Die Waage wurde bereits von der zuständigen Eichbehörde geeicht. Auf der Waage ist ein Eichstempel in Form eines Aufklebers angebracht.

Auf diesem ist das Jahr ersichtlich bis zu welchem das Gerät geeicht ist:

 

Sollten in Ihrem Markt Waagen vorhanden sein welche einen Aufkleber mit dem Aufdruck „geeicht bis 2015“ tragen, dann sind diese Waagen zur Eichung anzumelden.

Möglichkeit 2:

Fabrikneue Waagen besitzen eine zweijährige Ersteichung und haben somit bis zur ersten Prüfung durch das Eichamt keinen Eichstempel in Form des in Möglichkeit 1 gezeigten Aufklebers.

Die Gültigkeit dieser Ersteichung wird durch eine Jahreszahl auf dem Typenschild dargestellt. Neben den zwei Buchstaben CE ist eine zweistellige Jahreszahl aufgedruckt. Diese definiert den Beginn der Ersteichung. Ab dem Ende dieses Jahres hat die Waage eine mindestens 2-jährige Ersteichung.

2013 + 2 = 2015. Die Waage muss am Ende des Jahres 2015 zur Ersteichung angemeldet werden.

Sollte hier CE 13 stehen hat die Waage eine Ersteichung welche Ende 2015 endet.

Bei einer Jahreszahl von 2014 muss die Waage erstmalig Ende 2016 zur Nacheichung angemeldet werden.

Sie finden das Typenschild bei den Checkout-Waagen unter der Lastplatte, bei den Thekenwaagen auf der Rückseite des Gerätes.

 

Kundenkontrollwaagen sind in Deutschland nicht eichpflichtig.