LMIV

Lebensmittelinformationsverordnung

 

Die Lebensmittelinformationsverordnung regelt zukünftig in der EU die Kennzeichnung von Lebensmitteln.

Sie gilt ab dem 13.12.2014 verbindlich in allen Mitgliedsstaaten der EU und löst ab diesem Zeitpunkt die jeweilige nationalen Vorschriften (in Deutschland die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung) ab.

Eine wichtige Änderung für den Lebensmitteleinzelhandel ist die Pflicht zur Kennzeichnung der Allergene in loser Ware und ab 13.12.2016 auch die verpflichtenden Nährwertangaben für viele Lebensmittel.

Dies betrifft vor allem den Verkauf von Waren an der Bedientheke (Käse, Fleisch, Fisch, Antipasti), an der Backtheke und im Bistro.
Bitte beachten Sie, dass insbesondere Sie als Einzelhändler in der Verantwortung stehen und haftbar gemacht werden können für fehlende Allergiekennzeichnungen.

Sie müssen dafür Sorge tragen, dass den Kunden die Informationen über allergene Inhalts- stoffe frei zugänglich zur Verfügung gestellt werden. Dabei möchten wir Sie unterstützen.

Nachfolgend finden Sie die komplette Information zu den Änderungen in BIO.WIN bezüglich der LMIV.