TSE FAQ

Fragen und Antworten zum TSE-Einsatz

Welchen Art von TSE (Hardware oder Cloud) Sie nutzen ist Ihnen überlassen.

Die Cloud-TSE bietet folgende Vorteile:
 

     

  • Das Zertifikat der TSE wird automatisch verlängert
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  • Die von der TSE erzeugten Daten sind 10 Jahre aufbewahrungspflichtig.
    Bei einer Cloud-TSE werden diese Daten in der Cloud gespeichert.
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  • Evtl. zukünftige gesetzliche Anpassungen an den TSE können dort ohne Austausch von Hardware integriert werden
  •  

Dieser Komfort schlägt sich in einem etwas höheren monatlichen Betrag für die Nutzung der TSE nieder.

Sie können jede Ihrer Kasse mit einem USB TSE-STick ausstatten.

Wir empfehlen allerdings beim Einsatz von mehr als einer Kasse die Nutzung eines TSE-Servers.

Der lokale TSE-Server bietet folgenden Vorteile:

     

  • Die TSE-Sticks sind nicht direkt an der Kassen angeschlossen.
    Die Möglichkeit eines Verlustes durch Diebstahl ist damit  geringer.
  •  

  • Mehr als eine Kasse können sich eine TSE "teilen".
    Damit muss für selten genutzte Kassen keine eigene TSE angeschafft werden.
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  • Wird eine Kassen getauscht (z.B. wegen eines Defekts), kann der TSE-Stick nicht vergessen werden.
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  • Die TSE Sticks sind im Büro des Marktes untergebracht und können hier vor unerlaubtem Zugriff geschützt werden
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  • Bei Einsatz des TSE-Servers 8 kann diese in einem 19" Netzwerkschrank montiert werden.
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Mit dem Einsatz eines TSE-Servers können mehrere Kassen eine TSE nutzen.

Theoretisch können bis zu 99 Kassen mit einer TSE arbeiten.

Je nach Auslastung der Kassen empfehlen wir die Nutzung einer TSE von maximal zwei Kassen.

 

Der technische Ausfall einer TSE ist vom Gesetzgeber vorgesehen und
im Anwendungserlass §148 AO geregelt.

Unter Punkt 7 ist folgendes erklärt:

7 Ausfall der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung

7.1
Ausfallzeiten und –grund einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung sind
zu dokumentieren (vgl. AEAO zu § 146a, Nr. 2.1.6). Diese Dokumentation kann auch
automatisiert durch das elektronische Aufzeichnungssystem erfolgen.

Anmerkung: BIO.CASH dokumentiert für jeden Beleg ob die TSE verfügbar war.

7.2
Kann das elektronische Aufzeichnungssystem ohne die funktionsfähige zertifizierte
technische Sicherheitseinrichtung weiterbetrieben werden, muss dieser Ausfall auf
dem Beleg ersichtlich sein. Dies kann durch die fehlende Transaktionsnummer oder
durch eine sonstige eindeutige Kennzeichnung erfolgen.

Anmerkung: Bei einem TSE-Ausfall wird  auf dem Beleg "TSE-Ausfall" angedruckt.

7.3
Soweit der Ausfall lediglich die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung betrifft,
wird es nicht beanstandet, wenn das elektronische Aufzeichnungssystem bis zur
Beseitigung des Ausfallgrundes weiterhin genutzt wird. Die grundsätzliche Belegausgabepflicht
bleibt von dem Ausfall unberührt, auch wenn nicht alle für den Beleg
erforderlichen Werte (vgl. AEAO zu § 146a, Nr. 5.8) durch die zertifizierte technische
Sicherheitseinrichtung zur Verfügung gestellt werden.
Die Belegangaben zu Datum und Uhrzeit müssen in diesem Fall von dem elektronischen
Aufzeichnungssystem bereitgestellt werden.

Anmerkung: BIO.CASH speichert die Angaben von Datum und Uhrzeit immer gesondert von
der TSE-Funktionalität

7.4
Die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO entfällt lediglich bei einem vollumfänglichen
Ausfall des Aufzeichnungssystems oder bei Ausfall der Druck- oder Übertragungseinheit.
Bei Ausfall der Druck- oder Übertragungseinheit für den elektronischen Beleg
muss das Aufzeichnungssystem i. S. d. § 146a Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 1 Satz 1 KassenSichV
weiterhin genutzt werden.

Anmerkung: Auch bei einem Ausfall der Druckeinheit (gemeint ist hie der Bondrucker) werden 
die TSE-Informationen für jeden Beleg gespeichert und stehen bei einem Nachdruck bzw. Export
zur Verfügung.



7.5
Der Unternehmer hat unverzüglich die jeweilige Ausfallursache zu beheben, Maßnahmen zu deren
Beseitigung zu treffen und dadurch sicherzustellen, dass die Anforderungen des § 146a AO
schnellstmöglich wieder eingehalten werden. 

 

 

Technisch gesehen wäre das möglich
Der Gesetzgeber schreibt jedoch vor dass sich die TSE-Hardware oder Software im Zugriffsbereich des Steuerpflichtigen befinden muss.

Bei Nutzung einer Cloud-TSE ist dies die Kommunikations-Software von fiskaly, welche auf einem der PCs im Netzwerk des
Steuerpflichtigen installiert wird.

 

Die von der Hardware TSE erzeugten Daten werden im TSE-Modul gespeichert.

Sie als Händler sind für eine regelmäßige Datensicherung dieser Informationen verantwortlich,
um bei einem Defekt (oder Verlust) des TSE-Moduls keinen Datenverlust zu erleiden.

BIO.CASH bietet die Möglichkeit der Sicherung der Daten des TSE-Moduls.
Bei Nutzung einer Cloud-TSE werden diese Daten in der Cloud gespeichert.

Diese Sicherungen sollten, wie alle anderen Sicherungen auch, nicht auf dem Markt-PC aufbewahrt.

 

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Die Übergangsfrist zur Einrichtung der TSE endet am 30.09.2020.

Viele Bundesländer haben zwischenzeitlich eine Verlängerung bis zum 31.03.2021 beschlossen.

Als Händler müssen Sie allerdings nachweisen dass Sie eine Beauftragung über die Lieferung einer TSE erteilt haben.
Diese Beauftragung muss bis zum 30.09.2020 erfolgen, in einigen Bundesländern bis zum 31.08.2020.

Details und ständig aktualisierte Informationen finden Sie auf unseren Fiskalisierungsseite.

Nein - es werden keine Daten an die Finanzbehörden übermittelt.
 

Die Umsatzdaten werden manipulationssicher in der TSE gespeichert und dienen bei einer
Prüfung den Finanzbehörden zum Abgleich mit den Kassendaten.

Laut Kassensicherungsverordnung sind die Kassen bei zuständige Finanzamt anzumelden.

Da es derzeit noch kein Portal für die elektronische Übermittlung der Anmeldungen (bzw. Abmeldungen) gibt
liegt uns die Information vor, dass von einer Meldung bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit abzusehen ist.

Erkundigen Sie sich hier ggf. bei Ihrem Steuerberater oder Finanzamt.

 

Die Kassensicherungsverordnung sieht folgende Pflichtangaben beim Einsatz einer TSE vor:

     

  • TSE-Transaktion: Laufende Nummer der Transaktion, die von der TSE signiert wird.
  •  

  • TSE-Signatur-Nr.: Laufende Nummer, wie oft die TSE kontaktiert wurde. 
  •  

  • TSE-Start: Beginn der Signatur.
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  • TSE-Stop: Ende der Signatur.
  •  

  • TSE-Seriennummer: 
  •  

  • TSE-Zeitformat: Die Zeitzone, die die TSE verwendet.
  •  

  • TSE-Signatur: 88-stelliger Identifikationscode 
  •  

  • TSE-Hashalgorithmus: 
  •  

  • TSE-Status: Bei einem Ausfall der TSE wird "TSE-Ausfall" gedruckt.
  •  

  • QR-Code (optional)
    Der QR-Code kann nicht mit IBM-Bondruckern ausgegeben werden.
     
  •  

Die Ausgabe eines QR-Codes ist nicht verpflichtend.

Wir empfehlen jedoch die Ausgabe des QR-Codes.
Damit ist es den Finanzbehörden möglich das ordnungsgemäße Arbeiten der TSE zu prüfen.
Mittels des QR-Codes geschieht dies ohne Ihr Zutun.

Bitte beachten Sie:
Der IBM Bondrucker TF-6 kann keine QR-Codes ausgeben.

Der IBM-Bondrucker 1NR kann dies erst nach einem Firmware-Update.
Durch das Alter dieser Bondrucker steht jedoch der hierbei entstehenden Aufwand und die Kosten ​
in keinen Verhältniss zur Neuanschaffung eines Bondruckers.

 

Ab dem 01.01.2020 gibt es eine Belegausgabepflicht für den Händler.

Der Kunde ist nicht verpflichtet den Beleg mitzunehmen.

Ein Ausfall einer TSE beeinflusst nicht die Belegausgebepflicht.

Die Beöegausgabepflicht entfällt nur bei einem Ausfall der Druckeinheit an der Kasse.
Nähere Infos finden Sie im FAQ-Punkt "Was passiert wenn meine TSE ausfällt"

 

 

Nach der Bestellung der TSE über unser Online-Formular wird, bei Verfügbarkeit, die TSE-Hardware versandt.

Die Kunden in den Bundesländern ohne Fristverlängerung werden vorrangig bedient.

Nach dem Einteffen der TSE-Hardware bei Ihnen erfolgt die Inbetriebnahme nach Absprache.

 

Wir liefern Ihnen eine Anleitung für die Installation der TSE.

Sollten Sie eine Installation der Hardware durch einen Techniker wünschen können wir dies veranlassen.

Für den Betrieb der Epson TSE wird mind. BIO.CASH 2.0.28 benötigt.
Für den Betrieb der fiskaly Cloud TSE wird mind. BIO.CASH 2.0.29 benötigt.
 

Das Update ist im Rahmen des Softwarepflegevertrags kostenfrei.


Für Anwender ohne Softwarepflegevertrag wird das Update berechnet.
 

Die Einrichtung und Inbetriebnahme der TSE ist kein Bestandteil des Supportvertrages.
Dementsprechend erfolgt eine Berechnung dieser Dienstleistung.

 

Hier finden Sie die Preis für die TSE-Nutzung:

 

Lokale TSE (Epson):

ProduktPreis in € (netto)
Lokale TSE (Epson)              154€
TSE Server 3330€
TSE Server 8760€

 

Cloud-TSE:

Die Nutzung der Cloud-TSE kostet je Kasse und Monat ca. 5,80€

 

Für einen Vergleich der lokalen TSE zur Cloud TSE müssen die Kosten je Monat und Kasse verglichen werden.
Eine Berechnung der monatlichen Kosten finden Sie in der Empfehlungen.

 

Die TSE erstellt für jeden Beleg eine Signatur. Die Erzeugung diese Signatur benötigt etwas Zeit.

Nach unseren Erfahrungswerten und Analysen benötigt die Signatur ca. 1 bis 1,5 Sekunden.
Die Signatur erfolgt mit dem Abschluss des Bons.