Fragen und Antworten zum TSE-Einsatz
Welchen Art von TSE (Hardware oder Cloud) Sie nutzen ist Ihnen überlassen.
Die Cloud-TSE bietet folgende Vorteile:
Dieser Komfort schlägt sich in einem etwas höheren monatlichen Betrag für die Nutzung der TSE nieder.
Sie können jede Ihrer Kasse mit einem USB TSE-STick ausstatten.
Wir empfehlen allerdings beim Einsatz von mehr als einer Kasse die Nutzung eines TSE-Servers.
Der lokale TSE-Server bietet folgenden Vorteile:
Mit dem Einsatz eines TSE-Servers können mehrere Kassen eine TSE nutzen.
Theoretisch können bis zu 99 Kassen mit einer TSE arbeiten.
Je nach Auslastung der Kassen empfehlen wir die Nutzung einer TSE von maximal zwei Kassen.
Der technische Ausfall einer TSE ist vom Gesetzgeber vorgesehen.
Der Ausfall wird in BIO.CASH und auf dem Bon protokolliert.
Die Störung muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, beseitigt werden.
Technisch gesehen wäre das möglich
Der Gesetzgeber schreibt jedoch vor dass sich die TSE-Hardware im Markt befinden muss.
Bei Nutzung einer Cloud-TSE ist dies eine Software des Cloud-Betreibers, welche auf einem der PCs im Markt installiert wird.
Die von der Hardware TSE erzeugten Daten werden im TSE-Modul gespeichert.
Sie als Händler sind für eine regelmäßige Datensicherung dieser Informationen verantwortlich,
um bei einem Defekt (oder Verlust) des TSE-Moduls keinen Datenverlust zu erleiden.
BIO.CASH bietet die Möglichkeit der Sicherung der Daten des TSE-Moduls.
Bei Nutzung einer Cloud-TSE werden diese Daten in der Cloud gespeichert.
Diese Sicherungen sollten, wie alle anderen Sicherungen auch, nicht auf dem Markt-PC aufbewahrt.
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Die Übergangsfrist zur Einrichtung der TSE endet am 30.09.2020.
Viele Bundesländer haben zwischenzeitlich eine Verlängerung bis zum 31.03.2021 beschlossen.
Als Händler müssen Sie allerdings nachweisen dass Sie eine Beauftragung über die Lieferung einer TSE erteilt haben.
Diese Beauftragung muss bis zum 30.09.2020 erfolgen, in einigen Bundesländern bis zum 31.08.2020.
Details und ständig aktualisierte Informationen finden Sie auf unseren Fiskalisierungsseite.
Nein - es werden keine Daten an die Finanzbehörden übermittelt.
Die Umsatzdaten werden manipulationssicher in der TSE gespeichert und diesen bei einer
Prüfung den Finanzbehörden zum Abgleich mit den Kassendaten.
Laut Kassensicherungsverordnung sind die Kassen bei zuständige Finanzamt anzumelden.
Da es derzeit noch kein Portal für die elektronische Übermittlung der Anmeldungen (bzw. Abmeldungen) gibt
liegt uns die Information vor dass von einer meldung bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit abzusehen ist.
Erkundigen Sie sich hier ggf. bei Ihrem Steuerberater oder Finanzamt.
Die Kassensicherungsverordnung sieht folgende Pflichtangaben beim Einsatz einer TSE vor:
Die Ausgabe eines QR-Codes ist nicht verpflichtend.
Wir empfehlen jedoch die Ausgabe des QR-Codes.
Damit ist es den Finanzbehörden möglich das ordnungsgemäße Arbeiten der TSE zu prüfen.
Mittels des QR-Codes geschieht dies ohne Ihr Zutun.
Bitte beachten Sie:
Der IBM Bondrucker TF-6 kann keine QR-Codes ausgeben.
Der IBM-Bondrucker 1NR kann dies erst nach einem Firmware-Update.
Durch das Alter dieser Bondrucker steht jedoch der hierbei entstehenden Aufwand und die Kosten
in keinen Verhältniss zur Neuanschaffung eines Bondruckers.
Ab dem 01.01.2020 gibt es eine Belegausgabepflicht für den Händler.
Der Kunde ist nicht verpflichtet den Beleg mitzunehmen.
Ein Ausfall einer TSE beeinflusst nicht die Belegausgebepflicht.
Nach der Bestellung der TSE über unser Online-Formular wird, bei Verfügbarkeit, die TSE-Hardware versandt.
Die Kunden in den Bundesländern ohne Fristverlängerung werden vorrangig bedient.
Nach dem Einteffen der TSE-Hardware bei Ihnen erfolgt die Inbetriebnahme nach Absprache.
Wir liefern Ihnen eine Anleitung für die Installation der TSE.
Sollten Sie eine Installation der Hardware durch einen Techniker wünschen können wir dies veranlassen.
Für den Betrieb wird BIO.CASH 2.0.27 benötigt.
Das Update ist im Rahmen des Softwarepflegevertrags kostenfrei.
Für Anwender ohne Softwarepflegevertrag wird das Update berechnet.
Die Einrichtung und Inbetriebnahme der TSE ist kein Bestandteil des Supportvertrages.
Dementsprechend erfolgt eine Berechnung dieser Dienstleistung.
Hier finden Sie die Preis für die TSE-Nutzung:
Lokale TSE (Epson):
Produkt | Preis in € (netto) |
Lokale TSE (Epson) | 154€ |
TSE Server 3 | 330€ |
TSE Server 8 | 760€ |
Cloud-TSE:
Die Nutzung der Cloud-TSE kostet je Kasse und Monat ca. 5,80€
Für einen Vergleich der lokalen TSE zur Cloud TSE müssen die Kosten je Monat und Kasse verglichen werden.
Eine Berechnung der monatlichen Kosten finden Sie in der Empfehlungen.